Vereinszweck

Vereinszweck

 

Zweck des Vereins ist die Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr Seeshaupt, insbesondere durch:

  • die Werbung und das Stellen von Einsatzkräften,
  • Durchführung von Versammlungen, Vorträgen, Kursen und kulturellen Veranstaltungen,
  • Kameradschaftspflege.

Dabei verfolgt er ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

 

Die Vereinsämter sind Ehrenämter.

 

Mitglieder

Mitglieder des Vereins können sein:

  • Feuerwehrdienstleistende (aktive Mitglieder)
  • ehemalige Feuerwehrdienstleistende (passive Mitglieder)
  • fördernde Mitglieder
  • Ehrenmitglieder.

 

Zu den aktiven Mitgliedern zählen auch die Feuerwehranwärter. Personen, die aus dem aktiven Feuerwehrdienst ausscheiden, werden passive Mitglieder, wenn sie nicht aus dem Verein austreten. Fördernde Mitglieder unterstützen den Verein insbesondere durch besondere finanzielle Beiträge oder besondere Dienstleistungen.

Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden, die sich als Feuerwehrdienstleistende oder auf sonstige Weise um das Feuerwehrwesen besondere Verdienste erworben haben.

§ 4

Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede Person werden, die das 12. Lebensjahr vollendet hat. Sie soll ihren Wohnsitz in Seeshaupt haben und für den Feuerwehrdienst geeignet sein.